Forderungsprüfung

JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG

Düren

Das Amtsgericht Aachen hat zur JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.04.2024, Aktenzeichen 91 IN 153/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 153/23
Registerbezug
Düren, HRA 3250
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.04.2024
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 153/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3250 eingetragenen JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 4, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter, den im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6230 eingetragenen JAG Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 52355 Düren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Babkiewicz,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

91 IN 153/23
Amtsgericht Aachen, 11.04.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme