Sicherungsmaßnahme
JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG
Düren
Das Amtsgericht Aachen hat zur JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.08.2023, Aktenzeichen 91 IN 153/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 153/23
- Registerbezug
- Düren, HRA 3250
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.08.2023
- Rechtsform
- KG
- Insolvenzverwalter
- Christoph Nüsser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 153/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3250 eingetragenen JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 4, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6230 eingetragene JAG Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 52355 Düren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Babkiewicz, Industriestr. 4, 52355 Düren,
ist am 21.08.2023, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 153/23
Amtsgericht Aachen, 21.08.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3250 eingetragenen JAG Baugesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 4, 52355 Düren, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 6230 eingetragene JAG Verwaltungs GmbH, Industriestraße 4, 52355 Düren, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Grzegorz Babkiewicz, Industriestr. 4, 52355 Düren,
ist am 21.08.2023, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, August-Klotz-Str. 2, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 153/23
Amtsgericht Aachen, 21.08.2023