Aufhebung des Verfahrens

J. Pink SAIMA Lackier- und Trockenkabinen GmbH

Anröchte

Das Amtsgericht Paderborn hat zur J. Pink SAIMA Lackier- und Trockenkabinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 123/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 123/22
Registerbezug
Paderborn, HRB 11430
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
10.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Wolfgang Köhler
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Vertrieb, der Verkauf und die Montage von Lackier- und Trockenkabinen, die Erbringung von Dienstleistungen für Lackier- und Trockenkabinen sowie der Generalimport von SAIMA Lackier- und Trockenkabinen für Deutschland.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 123/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11430 eingetragenen J. Pink SAIMA Lackier- und Trockenkabinen GmbH, Boschstraße 3c, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Pink, Boschstraße 3, 59609 Anröchte

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Köhler, Kolpingstr. 17, 59555 Lippstadt

wird heute, am 10.07.2026, um 7:37 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 123/22
Amtsgericht Paderborn, 10.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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