Forderungsprüfung
J.J.L. Germany GmbH
Laboe
Das Amtsgericht Neumünster hat zur J.J.L. Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2020, Aktenzeichen 94 IN 4/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 94 IN 4/19
- Registerbezug
- Kiel, HRB 19507 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 23.06.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
94 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.J.L. Germany GmbH, Börn 17, 24235 Laboe,
vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Arnaud Guillon, 92, av. de Coligny,
La Rochelle, Frankreich
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19507 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur
- Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Verfolgung
des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer gegenüber dem
Finanzamt Kiel, nötigenfalls im Klageweg
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 09.07.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal B 031, Boostedter Str. 26,
24534 Neumünster
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen
eingesehen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 23.06.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.J.L. Germany GmbH, Börn 17, 24235 Laboe,
vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Arnaud Guillon, 92, av. de Coligny,
La Rochelle, Frankreich
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19507 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur
- Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Verfolgung
des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer gegenüber dem
Finanzamt Kiel, nötigenfalls im Klageweg
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 09.07.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal B 031, Boostedter Str. 26,
24534 Neumünster
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen
eingesehen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 23.06.2020