Schlusstermin
J.J.L. Germany GmbH
Laboe
Das Amtsgericht Neumünster hat zur J.J.L. Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 94 IN 4/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 94 IN 4/19
- Registerbezug
- Kiel, HRB 19507 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
94 IN 4/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.J.L. Germany GmbH, Börn 17, 24235 Laboe,
vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Arnaud Guillon
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19507 KI
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 21.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
J.J.L. Germany GmbH, Börn 17, 24235 Laboe,
vertreten durch den Geschäftsführer Vincent Arnaud Guillon
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 19507 KI
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 21.07.2026