Eröffnung des Verfahrens

IT Schaller GmbH

Elterlein

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der IT Schaller GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 406 IN 2095/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
406 IN 2095/24
Registerbezug
Chemnitz, HRB 29026
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
18.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Frank Milimonka
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Vertrieb von EDV-Hardware und Software sowie EDV-Dienstleistung

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Verfahren eröffnet
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 04.04.2025. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2095/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IT Schaller GmbH, vertr. d. d.GF Dorfstraße 182, 09481 Elterlein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29026
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Schaller

Geschäftszweig: Programmier- und Softwarebetreuungsarbeiten

- wurde am 18.02.2025 um 16:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Frank Milimonka, Reichsstraße 31, 09112 ChemnitzTelefax: 0371 495000 89 Telefon geschäftlich: 0371 495000 80 Email geschäftlich: inso@usmr-legal.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 04.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.01.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Die Veröffentlichung erfolgt nochmals, aufgrund der Löschung der bisherigen Veröffentlichung durch das System.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Forderungsprüfung
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