Forderungsprüfung
ISO-MC GmbH
Wörnitz
Das Amtsgericht Ansbach hat zur ISO-MC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2024, Aktenzeichen 2 IN 201/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 201/16
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 4384
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 201/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISO-MC GmbH, Industriestraße 22, 91637 Wörnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Ciric Marijan
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 4384
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wittmann Rechtsanwälte PartGmbB, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, Gz.: 16409-16/JW/KK
1. Die Prüfung der bis 12.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60 - 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 18.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ISO-MC GmbH, Industriestraße 22, 91637 Wörnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Ciric Marijan
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 4384
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wittmann Rechtsanwälte PartGmbB, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, Gz.: 16409-16/JW/KK
1. Die Prüfung der bis 12.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 60 - 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 18.03.2024