Insolvenzplan
isb Ambulante Dienste gGmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur isb Ambulante Dienste gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 507 IN 176/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 176/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 10294
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Sachwalter
- Dr. Christian Holzmann
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- 1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) ambulante Pflege, Betreuung und Begleit …
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 09.06.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 14.07.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
507 IN 176/25
Amtsgericht Wuppertal, 26.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 10294 eingetragenen isb Ambulante Dienste gGmbH, Bornberg 94, 42109 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Langenbach, Bornberg 94, 42109 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 09.06.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 14.07.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
507 IN 176/25
Amtsgericht Wuppertal, 26.06.2026