Forderungsprüfung
IQS Textilservice GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur IQS Textilservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.03.2024, Aktenzeichen 32 IN 25/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 25/20
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 5439
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 90.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Änderungsmaßnahmen an Lederartikeln und Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5439 eingetragenen IQS Textilservice GmbH, Karstraße 49, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Thomas, Von-Groote-Straße 7, 41066 Mönchengladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
32 IN 25/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5439 eingetragenen IQS Textilservice GmbH, Karstraße 49, 41068 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Thomas, Von-Groote-Straße 7, 41066 Mönchengladbach
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
32 IN 25/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 06.03.2024