Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
IQS Textilservice GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur IQS Textilservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2021, Aktenzeichen 32 IN 25/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 25/20
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB HRB 5439
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 90.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Änderungsmaßnahmen an Lederartikeln und Textilien aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen sowie solche Unternehmen erwerben oder gründen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 25/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5439
eingetragenen IQS Textilservice GmbH, Karstraße 49, 41068 Mönchengladbach,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Thomas,
Von-Groote-Straße 7, 41066 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Die
Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt die
Bemessungsgrundlage 163.216,78 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 10, 11, 1 - 3 InsVV. Festgesetzt
wurde die Regelvergütung in Höhe von 111,59 % der Staffelvergütung des § 2 Abs.
1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde
eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt. Der Rechtsbehelf kann beim Amtsgericht Mönchengladbach
eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass der statthafte Rechtsbehelf
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Der Rechtsbehelf kann auch durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach,
Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
32 IN 25/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.05.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5439
eingetragenen IQS Textilservice GmbH, Karstraße 49, 41068 Mönchengladbach,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Yasar Thomas,
Von-Groote-Straße 7, 41066 Mönchengladbach
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Die
Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt die
Bemessungsgrundlage 163.216,78 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 10, 11, 1 - 3 InsVV. Festgesetzt
wurde die Regelvergütung in Höhe von 111,59 % der Staffelvergütung des § 2 Abs.
1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen Beschwerde
eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt. Der Rechtsbehelf kann beim Amtsgericht Mönchengladbach
eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass der statthafte Rechtsbehelf
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Der Rechtsbehelf kann auch durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach,
Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
32 IN 25/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.05.2021