Forderungsprüfung
IO HAWK INVEST GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur IO HAWK INVEST GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 500 IN 312/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 312/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 17679
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion von und der Handel mit Produkten der Elektromobilität.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
- Gläubigerversammlung (vorbei)
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 312/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld
wird der Termin zur Gläubigerversammlung vom 06.02.2026 (Berichts- und Prüfungstermin) verlegt auf
Freitag, 27.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Verlegungs-Grund: Anberaumung außerordentliche Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG.
Gründe: Eine Terminsänderung ist von Amts wegen zulässig, soweit diese aus erheblichen Gründen gerechtfertigt ist.
In hiesigem Verfahren hatte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 14.11.2025 darauf hingewiesen, dass kurz nach Insolvenzeröffnung eine Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG einberufen werden solle, um einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen. Der Berichts- und Prüfungstermin und die Anmeldefrist sollten daher möglichst spät festgelegt werden.
Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) wurde auf den 06.02.2026 gelegt, die Anmeldefrist datiert auf den 30.12.2025.
Damit eine besondere Gläubigerversammlung für die Anleihe-Gläubiger gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG noch vor der Anmeldefrist durchgeführt werden kann und die damit verbundenen Ladungen und Zustellungen noch rechtzeitig erfolgen können, ist der Termin zur Gläubigerversammlung sowie die Anmeldefrist dementsprechend zu verschieben.
Ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung liegt daher vor.
500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 16.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17679 eingetragenen IO HAWK INVEST GmbH, Odilia-von-Goch-Str. 16, 47839 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Arndt, Bromeledonk 34 , 47809 Krefeld
wird der Termin zur Gläubigerversammlung vom 06.02.2026 (Berichts- und Prüfungstermin) verlegt auf
Freitag, 27.02.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Verlegungs-Grund: Anberaumung außerordentliche Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 SchVG.
Gründe: Eine Terminsänderung ist von Amts wegen zulässig, soweit diese aus erheblichen Gründen gerechtfertigt ist.
In hiesigem Verfahren hatte der vorläufige Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 14.11.2025 darauf hingewiesen, dass kurz nach Insolvenzeröffnung eine Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG einberufen werden solle, um einen gemeinsamen Vertreter für die Anleihegläubiger zu bestellen. Der Berichts- und Prüfungstermin und die Anmeldefrist sollten daher möglichst spät festgelegt werden.
Der ursprüngliche Termin zur Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) wurde auf den 06.02.2026 gelegt, die Anmeldefrist datiert auf den 30.12.2025.
Damit eine besondere Gläubigerversammlung für die Anleihe-Gläubiger gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 SchVG noch vor der Anmeldefrist durchgeführt werden kann und die damit verbundenen Ladungen und Zustellungen noch rechtzeitig erfolgen können, ist der Termin zur Gläubigerversammlung sowie die Anmeldefrist dementsprechend zu verschieben.
Ein erheblicher Grund zur Terminsverlegung liegt daher vor.
500 IN 312/25
Amtsgericht Krefeld, 16.12.2025