Sicherungsmaßnahme
Investa Dienstleistung GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Investa Dienstleistung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 416/26 I-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 416/26 I-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100666
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Götz Lautenbach
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Grundstücksbeschaffung, Planung und Bau von Gebäuden, Renovierungsarbeiten aller Art sowie Sicherheitsdienstleistungen, die Personalvermittlung, die Arbeitnehmerüberlassung sowie Transporte.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 416/26 I-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Investa Dienstleistung GmbH, Quirinsstraße 8, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100666), ist am 12.03.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2026