Insolvenzplan
Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH
Halle (Saale)
Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 59 IN 232/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 232/25
- Registerbezug
- Stendal, HRB 32018
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
59 IN 232/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH, Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 32018), vertr. d.: Gabriele Schubert, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 08.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 3.067, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.08.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 08.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 3.067, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.08.2026