Forderungsprüfung
InterGastro UG
Gronau
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur InterGastro UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.05.2023, Aktenzeichen 75 IN 22/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 75 IN 22/22
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 18961
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.05.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 3 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb eines Cafes und Bistros
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18961 eingetragenen InterGastro UG, An der Eßseite 227, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Flippos Stefani, Bahnhofstraße 49, 48607 Ochtrup
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
75 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 05.05.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18961 eingetragenen InterGastro UG, An der Eßseite 227, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Flippos Stefani, Bahnhofstraße 49, 48607 Ochtrup
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt.
75 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 05.05.2023