Forderungsprüfung
Intercultural Youth Dialogue Association IYDA e.V.
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Intercultural Youth Dialogue Association IYDA e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2025, Aktenzeichen 99 IN 11/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 11/24
- Registerbezug
- Bonn, VR 10327
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 11/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter VR 10327 eingetragenen Verein Intercultural Youth Dialogue Association IYDA e.V., Markt 7, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai Lutter, Simone-Veill-Straße 10, 53121 Bonn und Herrn Ahmad Hassan, Simone-Veill-Straße 10, 53121 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 11/24
Amtsgericht Bonn, 01.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter VR 10327 eingetragenen Verein Intercultural Youth Dialogue Association IYDA e.V., Markt 7, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai Lutter, Simone-Veill-Straße 10, 53121 Bonn und Herrn Ahmad Hassan, Simone-Veill-Straße 10, 53121 Bonn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 11/24
Amtsgericht Bonn, 01.10.2025