Forderungsprüfung
intechnik solutions GmbH
Nuthe-Urstromtal
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur intechnik solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2024, Aktenzeichen 810 IN 589/23 I-3-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 589/23 I-3-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 123385
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Operative Baulogistik , Transportarbeiten klein und groß, Staplerarbeiten , Abbruch- und Rückbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten, Arbeitnehmerüberlassung, Grob- und Feinreinigung, Fenster- und Fassadenreinigung, Gebäudereinigung, Winterdienst, Grün- und Gartenpflege Hausmeistertätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Frankfurt am Main
01.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 589/23 I-3-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
intechnik solutions GmbH
Neuhofer Straße 28
14947 Nuthe-Urstromtal (AG Frankfurt am Main, HRB 123385),
wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Vollenhals
Rechtspflegerin
01.10.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 589/23 I-3-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
intechnik solutions GmbH
Neuhofer Straße 28
14947 Nuthe-Urstromtal (AG Frankfurt am Main, HRB 123385),
wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Vollenhals
Rechtspflegerin