Insolvenzbekanntmachung
intechnik solutions GmbH
Nuthe-Urstromtal
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur intechnik solutions GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 589/23 I-3-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 589/23 I-3-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 123385
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Operative Baulogistik , Transportarbeiten klein und groß, Staplerarbeiten , Abbruch- und Rückbauarbeiten, Bauhilfsarbeiten, Arbeitnehmerüberlassung, Grob- und Feinreinigung, Fenster- und Fassadenreinigung, Gebäudereinigung, Winterdienst, Grün- und Gartenpflege Hausmeistertätigkeiten.
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
810 IN 589/23 I-3-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der intechnik solutions GmbH, Neuhofer Straße 28, 14947 Nuthe-Urstromtal (AG Frankfurt am Main, HRB 123385), vertr. d.: Bartolomiej Stasiak, Ul. Wieniecka 12, 87-800 Wloclawek, POLEN, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.09.2026
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 4.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.09.2026