Forderungsprüfung
InnoTurnTec Automotive GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur InnoTurnTec Automotive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 2 IN 378/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 378/21
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 18202
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Automobil (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 378/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InnoTurnTec Automotive GmbH, Alice-Salomon-Weg 7, 93055 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krauß Helmut
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18202
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
InnoTurnTec Automotive GmbH, Alice-Salomon-Weg 7, 93055 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Krauß Helmut
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 18202
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 09.07.2026