Schlusstermin

InkluTeam gGmbH

Koblenz

Das Amtsgericht Koblenz hat zur InkluTeam gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 21 IN 162/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 162/23
Registerbezug
Koblenz, HRB 28211
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
01.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211), vertr. d.: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 20.07.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:

1. Überprüfung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

56068 Koblenz, 20.05.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 162/23

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme