Forderungsprüfung
Ingenieurbüro Rieschel GmbH
Mömlingen
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Ingenieurbüro Rieschel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 654 IN 574/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 654 IN 574/25
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 6150
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 26.100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen und Geräten aller Art.
Veröffentlichungstext
654 IN 574/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbüro Rieschel GmbH, Obernburger Straße 40, 63853 Mömlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Geis Andreas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6150
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbüro Rieschel GmbH, Obernburger Straße 40, 63853 Mömlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Geis Andreas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6150
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 30 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026