Sicherungsmaßnahme
Ing. Büro Reinhard Simon & Andreas Scheer GmbH
Werl
Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Ing. Büro Reinhard Simon & Andreas Scheer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2020, Aktenzeichen 21 IN 39/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Arnsberg
- Aktenzeichen
- 21 IN 39/20
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB HRB 12618
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.03.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 39/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12618 eingetragenen Ing.
Büro R. Simon & A. Scheer GmbH, Am Maifeld 16, 59457 Werl, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Scheer, Von der Recke Str. 31, 58300
Wetter
ist am 09.03.2020, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Am Schreppenberg 1,
59821 Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 39/20
Amtsgericht Arnsberg, 09.03.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12618 eingetragenen Ing.
Büro R. Simon & A. Scheer GmbH, Am Maifeld 16, 59457 Werl, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Scheer, Von der Recke Str. 31, 58300
Wetter
ist am 09.03.2020, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Jens Brömmelmeier, Am Schreppenberg 1,
59821 Arnsberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
21 IN 39/20
Amtsgericht Arnsberg, 09.03.2020