Sicherungsmaßnahme

INFINIBU KG

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur INFINIBU KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 505 IN 107/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 107/26
Registerbezug
Düsseldorf, HRA 25233
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.05.2026
Rechtsform
KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 107/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25233 eingetragenen INFINIBU KG, Corneliusstraße 65, 40215 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Gesellschafter Herrn Holger Schankin,

wird die vorläufige Insolvenzverwalterin sowie die bisherige Sachverständige Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf auf eigenen Antrag aus ihrem Amt entlassen und an ihrer Stelle
Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Königsallee 98 a, 40215 Düsseldorf bestellt.
Im übrigen gilt der Beschluss vom 11.05.2026 fort.Falls d. Sachverständige den Auftrag nicht binnen vier Wochen vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten. Sollten Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden, ist dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen.

505 IN 107/26
Amtsgericht Düsseldorf, 11.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
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