Masseunzulänglichkeit

Indigo gGmbH

Reichenau

Das Amtsgericht Konstanz hat zur Indigo gGmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2026, Aktenzeichen K 42 IN 21/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen
K 42 IN 21/26
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 382131
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.04.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
67.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere der Betrieb eines Bügelservice als Integrationsprojekt im Sinne des § 132 Absatz 1 SGB IX, in dem mindestens 40 % der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind, und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen.

Veröffentlichungstext

K 42 IN 21/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Indigo gGmbH, Am Wollmatinger Ried 1, 78479 Reichenau, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Effinger
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 382131
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 10.04.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Konstanz - Insolvenzgericht - 13.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
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