Insolvenzbekanntmachung
in PERSONALSERVICE GmbH Nürnberg
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur in PERSONALSERVICE GmbH Nürnberg eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2022, Aktenzeichen IN 777/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 777/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 10440
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1991
- Stammkapital
- 200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Personalmanagement im weitesten Sinne, d. h. Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen im Personalbereich, Erstellung von Tests, Unterweisungen im Bereich Arbeitsanweisungen und -sicherheit, Produktion von entsprechenden Videos, Ausarbeitung und Durchführung von Lohn-, Personalplanungs- und Verwaltungssystemen, Ausführung von Werksverträgen, Arbeitsvermittlung und Personalberatung fü …
Termine und Fristen
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- Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
IN 777/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
in PERSONALSERVICE GmbH Nürnberg, Königstraße 87, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ertel Karlheinz, geboren am 29.05.1959, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 10440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Eder Jürgen, Roritzerstraße 14, 85049 Ingolstadt, Gz.: 02768-22E
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 20.10.2022, 09:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|- der Geschäftsbetrieb bleibt aus tatsächlichen Gründen eingestellt
- Die Gläubigerversammlung genehmigt den Kaufvertrag mit der 2M Personaldienstleistungen GmbH vom 01.09.2022.
- Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen, besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne der §§ 160, 162 InsO:
Dem Insolvenzverwalter wird die Führung von Prozessen bzw. der Abschluss von Vergleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung derartiger Prozesse gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 2 InsO, insbesondere wird der Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, die ermittelten Insolvenzanfechtungsansprüche und Geschäftsführerhaftungsansprüche außergerichtlich zu verfolgen gegebenenfalls Vergleiche abzuschließen oder auch bei hinreichenden Erfolgsaussichten auf gerichtliche Weise beizutreiben.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
in PERSONALSERVICE GmbH Nürnberg, Königstraße 87, 90402 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ertel Karlheinz, geboren am 29.05.1959, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 10440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Eder Jürgen, Roritzerstraße 14, 85049 Ingolstadt, Gz.: 02768-22E
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 20.10.2022, 09:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|- der Geschäftsbetrieb bleibt aus tatsächlichen Gründen eingestellt
- Die Gläubigerversammlung genehmigt den Kaufvertrag mit der 2M Personaldienstleistungen GmbH vom 01.09.2022.
- Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zu den sonstigen zustimmungsbedürftigen, besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne der §§ 160, 162 InsO:
Dem Insolvenzverwalter wird die Führung von Prozessen bzw. der Abschluss von Vergleichen oder Schiedsverträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung derartiger Prozesse gestattet, § 160 Abs. 2 Nr. 2 InsO, insbesondere wird der Insolvenzverwalter dazu ermächtigt, die ermittelten Insolvenzanfechtungsansprüche und Geschäftsführerhaftungsansprüche außergerichtlich zu verfolgen gegebenenfalls Vergleiche abzuschließen oder auch bei hinreichenden Erfolgsaussichten auf gerichtliche Weise beizutreiben.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.10.2022