Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Immobiliengesellschaft Hutfiltern in Braunschweig GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Immobiliengesellschaft Hutfiltern in Braunschweig GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2025, Aktenzeichen 504 IN 173/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 173/23
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 69319
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.12.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Wolf-R. von der Fecht
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das Halten, Vermieten und Verwalten einer Liegenschaft in Braunschweig. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 173/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 69319 eingetragenen Immobiliengesellschaft Hutfiltern in Braunschweig GmbH, Kaistraße 2, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Stefan Koschier, St. Emmeram 53 , 81925 München

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf

wird auf das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalter folgender Vorschuss bewilligt:

Vorschuss

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter übte sein Amt vom 29.09.2023 bis zur Eröffnung des hiesigen Verfahren am 01.02.2024 aus.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und die diesbezügliche Komplexität auch in der Abrechnung des vorläufigen Verfahrens, erscheint die Festsetzung eines Vorschusses auf die vorläufigen Insolvenzverwaltervergütung sachgerecht. (§ 9 InsVV). .

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 eingesehen werden.

504 IN 173/23
Amtsgericht Düsseldorf, 23.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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