Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH
Bad Dürkheim
Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 1 IN 132/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 1 IN 132/25
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 25.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Vermittlung und der Handel mit Immobilien jeder Art sowie die Beratung zu diesen Tätigkeiten. Dies beinhaltet auch die Begleitung von Projektentwicklungen zur Vertriebsreife und den Vertrieb der entwickelten Immobilien, die Vermittlung von Immobilien, auch im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, die Vermittlung von Darlehensverträgen, auch Immobiliendarlehen im Sinne der § 34c Abs. 1. Nr. 2 GewO …
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.05.2026
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.05.2026