Sicherungsmaßnahme

Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH

Bad Dürkheim

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat zur Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 1 IN 132/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 132/25
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
05.05.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1992
Stammkapital
25.800 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermittlung und der Handel mit Immobilien jeder Art sowie die Beratung zu diesen Tätigkeiten. Dies beinhaltet auch die Begleitung von Projektentwicklungen zur Vertriebsreife und den Vertrieb der entwickelten Immobilien, die Vermittlung von Immobilien, auch im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO, die Vermittlung von Darlehensverträgen, auch Immobiliendarlehen im Sinne der § 34c Abs. 1. Nr. 2 GewO …
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
  • Gläubigerversammlung (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 132/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien-Gesellschaft für Vermittlung, Beratung und Service iGS mbH, Kurbrunnenstr. 20, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 11534), vertr. d.: Michael Kaiser, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

1. Der Termin zur Gläubigerversammlung am 01.06.2026 wird aufgehoben.

2. Es wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1, 3 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

3. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.06.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwal-
ters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräuße-
rung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.05.2026) und
dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden (18.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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