Forderungsprüfung
IMM - Verwaltungs-GmbH
Waldeck
Das Amtsgericht Korbach hat zur IMM - Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2021, Aktenzeichen 10 IN 39/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Korbach
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Registerbezug
- Korbach, HRB 2172
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 22.04.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Verwaltung von Unternehmen, die den Handel und den Vertrieb von Garagen und Carports in Holzständerbauweise sowie die Montage von fertiggestellten Bauelementen zum Gegenstand haben
Veröffentlichungstext
10 IN 39/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMM -
Verwaltungs-GmbH, Pfeifenstraße 8/10, 34513 Waldeck (AG Korbach, HRB 2172),
vertr. d.: Iryna Zeckert, Pfeifenstraße 8/10, 34513 Waldeck,
(Geschäftsführerin), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben) zur
Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Friedrich Schmidt als Insolvenzverwalter über das
Vermögen IMM Garagen- und Carport GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach ankommt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 21.04.2021
Verwaltungs-GmbH, Pfeifenstraße 8/10, 34513 Waldeck (AG Korbach, HRB 2172),
vertr. d.: Iryna Zeckert, Pfeifenstraße 8/10, 34513 Waldeck,
(Geschäftsführerin), ist (Berufsbezeichnung, Name und Anschrift eingeben) zur
Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Friedrich Schmidt als Insolvenzverwalter über das
Vermögen IMM Garagen- und Carport GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach ankommt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 21.04.2021