Insolvenzbekanntmachung

IMG Industriemontage Gesellschaft mbH

Püttlingen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur IMG Industriemontage Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2025, Aktenzeichen 60 IN 18/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 18/19
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104925
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
14.04.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Industriemontage, Montage von vorgefertigten Formteilen, Montage von vorgefertigten Rohrleitungen, Stahlbau, Metallbau, Kesselbau, Schweißfachbetrieb.
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 18/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104925 eingetragenen IMG Industriemontage Gesellschaft mbH, Pickardstraße 3, 66346 Püttlingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Heu

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Frau Kathrin Heu und Herrn Walther Heu wonach diese einen Betrag von 7.000,00 EUR bis zum 31.05.2025 zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten aus dem Verfahren vor dem LG Saarbrücken, AZ: 4 O 72/25 an die Insolvenzmasse zahlen.,

bestimmt auf

Dienstag, 29.04.2025, 08:55 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

60 IN 18/19
Amtsgericht Saarbrücken, 14.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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