Insolvenzbekanntmachung
IMG Industriemontage Gesellschaft mbH
Püttlingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur IMG Industriemontage Gesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2021, Aktenzeichen 60 IN 18/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 18/19
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 104925
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 23.03.2021
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Industriemontage, Montage von vorgefertigten Formteilen, Montage von vorgefertigten Rohrleitungen, Stahlbau, Metallbau, Kesselbau, Schweißfachbetrieb.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104925
eingetragenen IMG Industriemontage Gesellschaft mbH, Pickardstraße 3, 66346
Püttlingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Heu
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.04.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Walter Heu und Frau Kathrin
Heu.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 16.03.2021 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der
Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach,
Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
60 IN 18/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104925
eingetragenen IMG Industriemontage Gesellschaft mbH, Pickardstraße 3, 66346
Püttlingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Heu
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2,
74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.04.2021.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den
nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Walter Heu und Frau Kathrin
Heu.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der
Gläubigerversammlung vom 16.03.2021 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der
Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach,
Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 22 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
60 IN 18/19
Amtsgericht Saarbrücken, 23.03.2021