Sicherungsmaßnahme
IKKS Deutschland GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur IKKS Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen 810 IN 421/26 I-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 421/26 I-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 94430
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Julia Kappel-Gnirs
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- sind der Kauf und Wiederverkauf, der Import, der Export, die Vermarktung, der Vertrieb, der Großhandel und Zwischenhandel sowie der Einzelhandel, die Vertretung, die Übernahme von Kommissionsgeschäften, Maklergeschäften und Vertretungsgeschäften bezüglich aller Arten von Stoffen und Textilerzeugnissen, aller Arten von Leder und Häuten, aller Arten von Kleidung, Schuhen, Hüten, Strickwaren, Damenun …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 421/26 I-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IKKS Deutschland GmbH, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 94430), vertr. d.: Manzon Ludovic, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2026 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.04.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.04.2026