Schlusstermin
IfM-Institut für Markenführung GmbH
Reher
Das Amtsgericht Lübeck hat zur IfM-Institut für Markenführung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2025, Aktenzeichen 53a IN 107/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 107/21
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 9847 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 21.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53a IN 107/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IfM-Institut für Markenführung GmbH, Vierthstraße 27, 25593 Reher, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Gottfried und Martin Liebmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 9847 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.03.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IfM-Institut für Markenführung GmbH, Vierthstraße 27, 25593 Reher, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Gottfried und Martin Liebmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 9847 HL
- Schuldnerin -
Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO wird angeordnet für:
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Schuldners zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.03.2025 zu den vorgenannten Punkten beim Insolvenzgericht schriftlich Stellung zu nehmen, Einwendungen vorzubringen oder Anträge zu stellen.
Hinweise:
Die Unterlagen zur Rechnungslegung, der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Jerusalemsberg 8, 23568 Lübeck, Zimmer 201 bis 205, eingesehen werden.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 20.01.2025