Forderungsprüfung
IfM-Institut für Markenführung GmbH
Reher
Das Amtsgericht Lübeck hat zur IfM-Institut für Markenführung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2024, Aktenzeichen 53a IN 107/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lübeck
- Aktenzeichen
- 53a IN 107/21
- Registerbezug
- Lübeck, HRB 9847 HL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 30.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
53a IN 107/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IfM-Institut für Markenführung GmbH, Vierthstraße 27, 25593 Reher, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Gottfried und Martin Liebmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 9847 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 29.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IfM-Institut für Markenführung GmbH, Vierthstraße 27, 25593 Reher, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Gottfried und Martin Liebmann
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 9847 HL
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 29.04.2024