Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
IEMTEC GmbH
Barbing
Das Amtsgericht Regensburg hat zur IEMTEC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.04.2026, Aktenzeichen 4 IN 705/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 705/25
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 15231
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung von Software auf allen gängigen Betriebssystemen inkl. Apps, embedded-Software, Datenbanken und SPS, Entwurf von Schaltungen und Erstellung von Stromlaufplänen, Automatisierungs- und Antriebstechnik; Prüftechnik, System- und Integrationstests, mechanische Konstruktion, Bau von Prototypen und Kleinserien, Herstellung von mechatronischen Anlagen und Systemen, sowie von Teilen davon, Erbr …
Veröffentlichungstext
4 IN 705/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IEMTEC GmbH, Gerstenweg 13, 93092 Barbing, vertreten durch den Geschäftsführer Fink Stefan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Espenhain Sonja, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IEMTEC GmbH, Gerstenweg 13, 93092 Barbing, vertreten durch den Geschäftsführer Fink Stefan
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15231
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Espenhain Sonja, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 31.03.2026