Forderungsprüfung
Syntacoll GmbH
Saal an der Donau
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Syntacoll GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 554/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 554/23
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 1612
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 554/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syntacoll GmbH, Donaustraße 24, 93342 Saal an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Dietrich Alexandra
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 1612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 76-88 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Syntacoll GmbH, Donaustraße 24, 93342 Saal an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Dietrich Alexandra
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 1612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 76-88 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.10.2026