Vergütungsfestsetzung
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2025, Aktenzeichen 36i IN 3619/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 3619/18
- Registerbezug
- 114085
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 17.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
36i IN 3619/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Gessler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51812
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.07.2025 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.06.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie die Auslagen für übertragene Zustellungen zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge von insgesamt 40 Prozent für
- Betriebsfortführung mit Sanierungsbemühungen
- Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verwertung der Markenrechte
beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 119.540,99 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG, Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Gessler
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 51812
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16.07.2025 beschlossen:
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
- sowie Einwendungen gegen den Vergütungsfestsetzungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.06.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV sowie die Auslagen für übertragene Zustellungen zzgl. der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge von insgesamt 40 Prozent für
- Betriebsfortführung mit Sanierungsbemühungen
- Besonderheiten im Zusammenhang mit der Verwertung der Markenrechte
beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 119.540,99 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025