Vergütungsfestsetzung
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co. Entwicklungs- und Produktions KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2020, Aktenzeichen 36i IN 3619/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 3619/18
- Registerbezug
- 114085
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 21.09.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36i IN 3619/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co.
Entwicklungs- und Produktions KG,
Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin
- vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IDEKTRON
Unternehmens- und Technologieberatung GmbH; - diese vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Gessler
Amtsgericht Charlottenburg - HRA 51812
Der vorläufige und endgültige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung
und Auslagen beantragt:
92 % der Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.758,25
EUR mit Zuschlägen von 7 % für die Betriebsfortführung und in Höhe von 15 % für
die Befassung mit Drittrechten.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen zu dem
Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt auf der Geschäftsstelle zur
Einsicht aus bzw. kann auf Antrag übersandt werden.
36i IN 3619/18 Amtsgericht Charlottenburg, 21.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IDEKTRON Unternehmens- und Technologieberatung GmbH & Co.
Entwicklungs- und Produktions KG,
Alboinstraße 36 - 42, 12103 Berlin
- vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin IDEKTRON
Unternehmens- und Technologieberatung GmbH; - diese vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Gessler
Amtsgericht Charlottenburg - HRA 51812
Der vorläufige und endgültige Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung
und Auslagen beantragt:
92 % der Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 166.758,25
EUR mit Zuschlägen von 7 % für die Betriebsfortführung und in Höhe von 15 % für
die Befassung mit Drittrechten.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen zu dem
Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt auf der Geschäftsstelle zur
Einsicht aus bzw. kann auf Antrag übersandt werden.
36i IN 3619/18 Amtsgericht Charlottenburg, 21.09.2020