Forderungsprüfung
Ideal-Fashion GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Ideal-Fashion GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2025, Aktenzeichen 82 IN 1/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 1/23
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 15153
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 1/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15153 eingetragenen Ideal-Fashion GmbH, Peter-Büscher-Straße 15, 48167 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Temel Albayrak, Peter-Büscher-Straße 15, 48167 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
82 IN 1/23
Amtsgericht Münster, 11.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15153 eingetragenen Ideal-Fashion GmbH, Peter-Büscher-Straße 15, 48167 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Temel Albayrak, Peter-Büscher-Straße 15, 48167 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
82 IN 1/23
Amtsgericht Münster, 11.04.2025