Verteilungsverzeichnis
Iconbit GmbH
Mönchengladbach
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Iconbit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 45 IN 2/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 45 IN 2/22
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 15026
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 2/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15026 eingetragenen Iconbit GmbH, Nobelstraße 3, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Igor Schneider, Quadtstraße 22, 41189 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 384.521,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
45 IN 2/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15026 eingetragenen Iconbit GmbH, Nobelstraße 3, 41189 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Igor Schneider, Quadtstraße 22, 41189 Mönchengladbach
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 384.521,90 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
45 IN 2/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.09.2026