Sicherungsmaßnahme

IBN SINA GERMANY GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur IBN SINA GERMANY GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1155/25 I-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1155/25 I-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 115461
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Markus Walter
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Medizintechnik sowie das Abhalten medizinischer Fortbildungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1155/25 I-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBN SINA GERMANY GmbH, Schmidtstraße 43, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115461), vertr. d.: Rafal Ahmed Lazim Al-Busairi, (Geschäftsführerin), ist am 10.12.2025 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.12.2025
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