Aufhebung des Verfahrens

ib-TEC UG (haftungsbeschränkt)

Schotten

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur ib-TEC UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 60 IN 152/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 152/19
Registerbezug
Friedberg (Hessen), HRB 7958
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlichungstext

60 IN 152/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlussen:

Das Insolvenzverfahren wird am 05.10.2026 um 12:46 Uhr gemäß § 200 InsO aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der Anordnung einer Nachtragsverteilung bleibt vorbehalten:

Ansprüche auf Quotenzahlungen in dem Insolvenz- bzw. Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des Henrik Sauerbrei.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Friedberg (Hessen), 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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