Forderungsprüfung
ib-TEC UG (haftungsbeschränkt)
Schotten
Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat zur ib-TEC UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 60 IN 152/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)
- Aktenzeichen
- 60 IN 152/19
- Registerbezug
- Friedberg (Hessen), HRB 7958
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Stadtlengsfeld, Wasserpforte 2, 36457 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.04.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.04.2025