Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH
Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.07.2022, Aktenzeichen 50 IN 28/21 -132.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 28/21 -132
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205025
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 26.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
50 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZG Hildesheimer Zerspanung GmbH, Langer Garten 25, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 205025), vertr. d.: Frank Kaufhold, Am Borm 9, 31177 Harsum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 16 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen geltend gemacht.
Amtsgericht Hildesheim, 25.07.2022
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Es werden Zuschläge in Höhe von insgesamt 16 % für Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen geltend gemacht.
Amtsgericht Hildesheim, 25.07.2022