Forderungsprüfung
HYDRA Holding GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur HYDRA Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2024, Aktenzeichen 82 IN 32/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 32/23
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 18023
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 32/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18023 eingetragenen HYDRA Holding GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, West I 20, 48324 Sendenhorst und Herrn Christian Mönninghoff, Heisstraße 38, 48145 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
82 IN 32/23
Amtsgericht Münster, 15.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 18023 eingetragenen HYDRA Holding GmbH, Siemensstraße 59, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Papenbrock, West I 20, 48324 Sendenhorst und Herrn Christian Mönninghoff, Heisstraße 38, 48145 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
82 IN 32/23
Amtsgericht Münster, 15.11.2024