Forderungsprüfung

HumanX GmbH

Wildau

Das Amtsgericht Cottbus hat zur HumanX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 179/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 179/23
Registerbezug
Cottbus, HRB 11519
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
28.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von patientenspezifischen anatomischen Modellen. Ferner gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Erstellung und Herstellung von Modellen und Prototypen jeder Art für Ingenieure, Architekten und kleine mittelständige Unternehmen.

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HumanX GmbH, Freiheitsstraße 124-126, 15745 Wildau, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 2. Dezember 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 2. Oktober 2026, Az.: 63 IN 179/23

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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