Schlusstermin

Hullmann Technology GmbH

Lienen

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hullmann Technology GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 77 IN 24/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 24/20
Registerbezug
Steinfurt, HRB 11416
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und der Vertrieb von Modellen, Formen, Werkzeugen und Maschinen.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 24/20

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11416 eingetragenen Hullmann Technology GmbH, Industriestraße 41, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Hullmann, Hohenfelder Weg 15, 49536 Lienen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wüste, Ostwall 56, 44135 Dortmund

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum

26.08.2026

im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
¿ zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
¿ Anhörung der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208, 211 InsO; auf die noch offenen Masseverbindlichkeiten von 302.129,32 EUR werden ggf. noch ca. 24.720,00 EUR gezahlt werden können; soweit eine Einstellung abgewendet werden soll, wäre von den Beteiligten ggf. ein Ausgleichsbetrag zur Deckung der offenen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) bis zum Stichtag zu zahlen. Ist dies beabsichtigt, mag mit dem Gericht vorab Verbindung aufgenommen werden.

Der Schlussbericht sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B eingesehen werden.

77 IN 24/20
Amtsgericht Münster, 15.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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