Forderungsprüfung
Hullmann Technology GmbH
Lienen
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Hullmann Technology GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.03.2024, Aktenzeichen 77 IN 24/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 24/20
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 11416
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.03.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und der Vertrieb von Modellen, Formen, Werkzeugen und Maschinen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 24/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11416 eingetragenen Hullmann Technology GmbH, Industriestraße 41, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Hullmann, Hohenfelder Weg 15, 49536 Lienen
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 57 bis lfd. Nr. 80 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 24/20
Amtsgericht Münster, 20.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11416 eingetragenen Hullmann Technology GmbH, Industriestraße 41, 49536 Lienen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Hullmann, Hohenfelder Weg 15, 49536 Lienen
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 57 bis lfd. Nr. 80 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 24/20
Amtsgericht Münster, 20.03.2024