Restschuldbefreiung
Hübner, Birgit
Velden
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Hübner, Birgit eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen IN 721/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 721/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 16777
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 721/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist zum 23.08.2026, ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist siehe BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 247/08.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist zum 23.08.2026, ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist siehe BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 247/08.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026