Insolvenzbekanntmachung
Hübner, Birgit
Velden
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Hübner, Birgit eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.09.2023, Aktenzeichen IN 721/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 721/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 16777
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.09.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 721/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
Die Insolvenzverwalterin hat der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Immobilienmaklerin nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit gegen den Schuldner (Verbindlichkeiten) im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung.
Anträge auf gerichtliche Unwirksamkeitsanordnung dieser Erklärung sind dem Insolvenzgericht schriftlich mit einem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung anzukündigen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.09.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
Die Insolvenzverwalterin hat der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Immobilienmaklerin nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit gegen den Schuldner (Verbindlichkeiten) im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung.
Anträge auf gerichtliche Unwirksamkeitsanordnung dieser Erklärung sind dem Insolvenzgericht schriftlich mit einem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung anzukündigen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.09.2023