Forderungsprüfung
Hubert & Co. Verwaltungs GmbH
Göttingen
Das Amtsgericht Göttingen hat zur Hubert & Co. Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.01.2026, Aktenzeichen 74 IN 26/22 GOE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 26/22 GOE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 4109
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 21.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Hubert & Co. GmbH & Co.KG, sowie die Geschäftsführung und Vertretung dieser Gesellschaft.
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
74 IN 26/22 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 4109), vertr. d.: Ramona Weiß-Weber, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.01.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.01.2026